Kummerkasten

Über unsere Mailadresse, die Du am Ende der Seite findest, kannst Du Dich an Dein Kummerkastenteam wenden. Hier erreichst Du in schwierigen Situationen KommilitonInnen, die Dir weiterhelfen können. Alle Mails werden natürlich absolut vertraulich behandelt, Du kannst Dich aber auch anonym an uns wenden. 
Ob Nachprüfungen, 18-Monatsfrist oder andere (im entferntesten Studiums-bezogene) Probleme, wenn wir Dir nicht selbst helfen können, finden wir heraus, an wen Du Dich am besten wendest. Wir haben immer ein offenes Ohr und möchten Dich gerne unterstützen. Also schreib uns! 

Für einige Situationen haben wir ein FAQ zusammengestellt, das dir vielleicht schon weiterhelfen kann. Du findest es am Ende dieser Seite.

Dein Kummerkastenteam
Fiona, Georg, Jan, Jonas, Katha, Lukas, Melissa, Olivia, Tobi und Tomke

Wichtige Kontakte

Psychologische Beratung:

Detaillierte Informationen zu den Angeboten psychologischer Beratung findest Du auf unserer Seite HIER.

In Kürze:
Psychologische Beratung des ZI:
Tel. 0621/1703-2850

Psychosoziale Beratung des Studierendenwerks Heidelberg:
Tel.: 06221 54-3750

Referat gegen Einsamkeit des StuWe Heidelberg:

Es gibt eine neue Initiative des Heidelberger Studierendenwerks, um bei Einsamkeit, Überforderung oder Unglücklichsein im Studium zu helfen. Das Referat hat zwar den Schwerpunkt auf die Wohnheime des Heidelberger Studierendenwerks gesetzt, aber sie haben für alle Studierenden ein offenes Ohr. Aktuell beraten sie auf deutsch oder englisch vor allem per Videocall und Telefonat, in Sonderfällen aber auch persönlich. Wenn ihr ein wenig Unterstützung braucht, jemanden zum Reden oder jemanden der mit euch nach Lösungen sucht, meldet euch gerne auch dort.
Initiative: Referat gegen Einsamkeit – Studierendenwerk Heidelberg.
Erreichbarkeit: Mo.-Fr. 15:00-18:00
Carola Kasimir: 0049 172 3682 696
Raphael Wankelmuth: 0049 172 37020 59

Bei Belästigung, Diskriminierung, Mobbing:

Lucia Trauner
Tel. 0621/ 383 71274

Dr. Harald Fritz-Joas
Tel. 0621 / 383 71211

Gleichstellung:

HIER findet ihr die Seite des Gleichstellungsbüro der Fakultät.

Rechtsberatung:

HIER findet ihr die Seite der StuRa-Rechtsberatung.

FAQ:

Hier sind nur wenige Szenarien aufgezählt, die vor allem prüfungsbezogen sind. Das ist das aber nicht unser einziges Themengebiet. Du kannst dich bei allem, was Dich bezogen auf Dein Studium betrifft, bei uns melden. Auch bei Situationen, die Einzelpersonen betreffen, können wir als Ansprechpartner dienen und stehen Dir gerne zur Seite.

Speziell in der Vorklinik:

Ich muss in die erste Nachprüfung – was jetzt?

Die erste Nachprüfung ist in der Vorklinik schriftlich. Es werden 45 Fragen gestellt. Darauf kann man sich wie gewohnt, wie auf vorherige Prüfung vorbereiten. Der gesamte Stoff ist prüfungsrelevant.

Ich muss in die 2. Nachprüfung – was jetzt?

Die 2. Nachprüfung ist natürlich mit mehr Druck verbunden, weil es der letzte Prüfungsversuch ist. Sie findet seit dem Wintersemester 2023/24 auch schriftlich statt.

Allgemein

Ich habe die 18 Monatsfrist überschritten – was jetzt?

Prüfungen müssen nach Beendigung eines Themenblocks innerhalb von 18 Monaten bestanden sein. Überschreitet man die 18 Monate, erhält man einen Exmatrikulationsbescheid.

Es gibt die Möglichkeit einen Brief an den Studiendekan zu verfassen, in dem Du erklärst, wieso es dazu gekommen ist, und wieso Dir eine Möglichkeit zu einem Prüfungsversuch außerhalb der Frist gewährleistet werden soll. Dabei musst Du auf die zeitlichen Fristen zur Abgabe des Schreibens achten. Melde Dich bei uns, wenn du die 18-Monatsfrist überschritten hast, oder weißt, dass Du sie überschreiten wirst. Wir können gemeinsam die Struktur des Formulars erarbeiten.

Ich bin durch eine Prüfung wegen eines Punktes gefallen – was jetzt?

Du hast das Recht auf eine Prüfungseinsicht. Schreib dem Studiendekanat (bzw. ), dass du gerne einen Termin dafür vereinbaren würdest. Womöglich findet sich ja doch noch die eine Frage, die nicht ganz korrekt war.