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FiMM kommentiert: Fehlzeiten & Anwesenheitserfassung

Im Bereich der Fehlzeitenerfassung sowie -regelungen gab es in letzter Zeit einige Änderungen, die auch bei uns nicht unbedingt für Glücksgefühle gesorgt haben. Dennoch glauben wir, dass es auch einige pro-studentische Entwicklungen gab, die ein wenig untergegangen sind. Auf diese wollen wir hiermit hinweisen, um euch in Zukunft hoffentlich etwas Stress und Chaos ersparen zu können.

15% – Regelung:
Seit dem WiSe beträgt die Grenze für unentschuldigte Fehlzeit 15% (vor Corona: 10%).

„Mischen“ von Fehlzeiten:
Früher war es nicht möglich unentschuldigte mit entschuldigten Fehlzeiten zu mischen. Das bedeutet: Hat man einmal eine unentschuldigte Fehlzeit (verschlafen, kein Attest, …)  bekommen, durfte man 15%-Fehlzeit nicht mehr überschreiten, auch wenn die weitere Fehlzeit entschuldigt (Krankheit, Arzttermin,… ) war. Dies hat sich jetzt geändert: Man darf nun bis zu 15% unentschuldigt fehlen und unabhängig davon bis zu 30% Gesamtfehlzeit (inklusive der unentschuldigten 15%)  sammeln. Wir haben einige Beispiele zur Verdeutlichung angefertigt, die ihr auch in den FAQs des Studiendekanats auf Moodle und am Ende des Artikels findet.
Insgesamt hoffen wir, dass diese Änderung den Stress, der durch die drohenden Fehlzeiten und die enge 15%-Regelung entstehen kann, zumindest etwas reduziert.

Fehlzeitenerfassung:
Die Anwesenheitserfassung wurde von Studentenausweis und Unterschriftenliste auf QR-Codes umgestellt. Dass die technische Gestaltung für viele Probleme gesorgt hat, hatten wir bereits frühzeitig kommuniziert. Hier scheint es nach und nach Besserung zu geben.
Solltet ihr Probleme bei der Erfassung per QR-Code haben, meldet euch am besten möglichst schnell beim Studiendekanat, damit eure Anwesenheit erfasst werden kann. Auch Dozent:innen können eure Anwesenheit über ihren Zugang bestätigen (aber auch aberkennen).

Strafe bei Täuschungsversuch:
Aktuell wertet das Studiendekanat jede Abweichung zwischen Eintragung per QR-Code und tatsächlicher Anwesenheit als aktiven Betrugsversuch, der mit der Aberkennung der Anwesenheit für den jeweiligen (Teil-)Schein bestraft wird. Dies hätte in vielen Fällen eine Verlängerung der Studienzeit zufolge. Wir haben unsere Unzufriedenheit damit bereits kommuniziert, aber das Studiendekanat will an der Vorgehensweise festhalten. Dozent:innen haben die Möglichkeit euch in MosesMed eure Abwesenheit für eine Veranstaltung abzuerkennen. Sobald dies geschieht, wird das Studiendekanat benachrichtigt und der Verdacht des Täuschungsversuchs entsteht.
Sollte es bei euch einen Fehler bei der Anwesenheitserfassung geben, den man als Betrugsversuch auslegen könnte, meldet euch bitte umgehend beim Studiendekanat. So könnt ihr klarstellen, dass es sich um einen Fehler/Missverständnis/… handelt.
Insgesamt ist die harte Bestrafung natürlich extrem unglücklich und sorgt für viel Stress. Sollte dies bei euch einmal der Fall sein, meldet euch gerne frühzeitig bei uns. Wir unterstützen euch gerne! Der beste Schutz ist allerdings gar nicht erst zu betrügen, sich bei Unklarheiten möglichst frühzeitig und ohne Aufforderung beim Studiendekanat zu melden.

 

Alles in allem sind die Anhebung der Fehlzeitengrenze sowie das Ermöglichen von „Fehlzeitenmischung“ jedoch für uns recht positive Änderungen, die deutlich angenehmer als die 10%-Regelung der vergangenen Jahre sind. Leider sind sie im Zuge der aktuellen Bestrafungen etwas in den Hintergrund geraten. Gerade diese Veränderung setzen jedoch den Anreiz zu betrügen herab, daher war es uns sehr wichtig dies zu kommunizieren.

Wir hoffen, dass sich die ganze Situation schnell regelt. Grundsätzlich wollen wir ja alle eine möglichst gute Lehre erleben und uns nicht mit unseren Fehlzeiten auseinandersetzen. Für Rückfragen stehen wir gerne zu Verfügung (). Alle relevanten Infos könnt ihr auch gerne in den Mitteilungen des Studiendekanats sowie auf Moodle unter „Informationen zum Grund-/Hauptstudium“ nachlesen.

 

Einige Fallbeispiele zum Thema Anwesenheit:

FallbeispielAnwesenheit